Fauna Plus – Faunistische Gutachten | Hero Section
Fauna Plus · Landschaftsökologie

Faunistische Gutachten und Kartierungen für Artenschutz und Genehmigungsverfahren

Von der Horstkartierung über Fledermaus-Monitoring bis zur Eremitensuche. Fundierte faunistische Erfassungen als Grundlage für artenschutzrechtliche Prüfungen – methodisch sauber und genehmigungssicher.

Erstgespräch vereinbaren
50+
erstellte Gutachten
8+
Jahre Erfahrung
7
Bundesländer
Fundierte Artkenntnis
Fauna Plus – Faunistische Kartierungen im Gelände
Section 2 – Einleitungstext
Warum faunistische Gutachten?

Belastbare Datengrundlage für Artenschutz und Genehmigungsverfahren

Ob Windpark, Bebauungsplan oder Infrastrukturprojekt – faunistische Kartierungen liefern die belastbare Datengrundlage für artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG und FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Zwar lassen sich Artenschutzfachbeiträge im Einzelfall auch ohne eigene Erfassungen erstellen – in der Praxis verlangen Genehmigungsbehörden jedoch zunehmend projektspezifische Kartierungsergebnisse. Methodisch angreifbare oder unvollständige Erfassungen führen zu Nachforderungen und gefährden den Zeitplan Ihres Projekts.

Fauna Plus erfasst und bewertet planungsrelevante Artengruppen nach anerkannten Methodenstandards. Brutvogelerfassungen bilden dabei den am häufigsten nachgefragten Baustein in Genehmigungsverfahren – ergänzt um Horstkartierungen kollisionsgefährdeter Greifvögel, Fledermaus-Monitoring, Reptilien- und Amphibienkartierungen bis hin zur Eremitensuche in Altbaumbeständen. Die Ergebnisse fließen direkt in praxistaugliche Gutachten ein, die den Anforderungen der Genehmigungsbehörden standhalten.

Section 3 – Leistungsübersicht
Section 4 – Detail-Cluster
Avifauna

Avifaunistische Kartierungen und Gutachten

Vögel sind die am häufigsten planungsrelevante Artengruppe. Ob Horstkartierung für Windenergieprojekte oder Brutvogelerfassung für Bebauungspläne – Fauna Plus liefert belastbare Daten nach anerkannten Methodenstandards.

Horstkartierungen

§ 44 BNatSchG, § 45b BNatSchG (Anlage 1)

Die Horstkartierung erfasst systematisch die Niststätten von Greifvögeln und Großvögeln – insbesondere der 15 nach § 45b BNatSchG als kollisionsgefährdet eingestuften Brutvogelarten. Fauna Plus kartiert Horste im laubfreien Zustand, kontrolliert deren Besatz zur Brutzeit und dokumentiert alle Nachweise mit GPS und GIS. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Abstandsbewertungen, Raumnutzungsanalysen und artenschutzrechtliche Prüfungen – besonders relevant bei der Planung von Windenergieanlagen.

Im Fokus stehen kollisionsgefährdete und störungssensible Groß- und Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Uhu, Wanderfalke, Baumfalke, Wespenbussard und Kranich. Das konkrete Artenspektrum wird einzelfallbezogen auf Basis einer Relevanzanalyse festgelegt und richtet sich nach den artspezifischen Prüfbereichen der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG. Bei PV-Projekten erfassen wir zusätzlich störungssensible Arten wie den Schwarzstorch.

Raumnutzungsanalyse Groß- und Greifvögel

§ 44 BNatSchG, § 45b BNatSchG

Die Raumnutzungsanalyse erfasst systematisch die Flugbewegungen und Aufenthaltsmuster kollisionsgefährdeter Groß- und Greifvögel im Umfeld geplanter Windenergieanlagen. Durch synchrone Dauerbeobachtung von fest definierten Beobachtungspunkten werden Flugaktivitäten, bevorzugte Teilräume und Nahrungshabitate dokumentiert. Die Ergebnisse ermöglichen eine belastbare Bewertung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos und bilden die Grundlage für Vermeidungsmaßnahmen wie Abschaltalgorithmen oder die räumliche Anpassung von Anlagenstandorten.

Eine Raumnutzungsanalyse wird in der Regel erforderlich, wenn im Prüfbereich einer geplanten Windenergieanlage Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Arten nach Anlage 1 zu § 45b BNatSchG nachgewiesen sind. Sie liefert die fachliche Grundlage für die Beurteilung, ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht und welche Vermeidungsmaßnahmen geeignet sind. Der Untersuchungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Art und den landesspezifischen Leitfäden.

Brutvogelgutachten

§ 44 BNatSchG, Vogelschutzrichtlinie

Die Brutvogelkartierung erfasst das gesamte Spektrum der im Untersuchungsgebiet brütenden Vogelarten mittels Revierkartierung nach Südbeck et al. Artspezifische Erfassungszeiträume und bei Bedarf Nachtkartierungen (Eulen) stellen sicher, dass auch schwer nachweisbare Arten erfasst werden. Das Ergebnis ist eine vollständige Artenliste mit Revierbestand und kartografischer Darstellung – die direkte Grundlage für Artenschutzfachbeiträge und Eingriffsregelung.

Eine vollständige Brutvogelkartierung umfasst in der Regel sechs bis zehn Begehungen zwischen März und Juli, verteilt über die gesamte Brutperiode. Bei speziellen Artengruppen wie Eulen oder Rallen kommen zusätzliche Nachtbegehungen hinzu. Umfang und Zeitfenster richten sich nach den landesspezifischen Methodenvorgaben und dem erwarteten Artenspektrum.

Zug- und Rastvogelgutachten

§ 44 BNatSchG, Vogelschutzrichtlinie

Zug- und Rastvogelgutachten erfassen Vogelzugbewegungen, Rastbestände und Schlafplatzansammlungen im Untersuchungsgebiet. Die Kartierung ist besonders relevant für Windenergieprojekte in Zugkorridoren und für Vorhaben im Umfeld von Feuchtgebieten oder Vogelschutzgebieten. Fauna Plus führt standardisierte Zugplanbeobachtungen und Rastvogelzählungen durch und bewertet die Ergebnisse im Hinblick auf Kollisionsrisiken und Störungswirkungen.

Die Erfassung von Zugvögeln erfolgt während der Hauptzugzeiten im Frühjahr (März bis Mai) und Herbst (August bis November). Rastvögel werden insbesondere in den Wintermonaten und während der Zugperioden in regelmäßigen Abständen gezählt. Schlafplatzansammlungen – etwa von Kranichen oder Rotmilanen – werden gezielt in den Abendstunden kartiert.
Säugetiere & Herpetofauna

Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und semiaquatische Säugetiere

Streng geschützte Säugetier- und Herpetofauna-Arten stellen besondere Anforderungen an Erfassungsmethodik und Artkenntnis. Fauna Plus kartiert mit modernster Technik und langjähriger Felderfahrung.

Fledermausgutachten

Anhang IV FFH-RL, § 44 BNatSchG

Alle heimischen Fledermausarten sind streng geschützt. Fauna Plus führt Detektorkartierungen, akustisches Monitoring (terrestrisch und in Höhe) sowie Baumhöhlen- und Gebäudekontrollen durch. Bei Windenergieprojekten bewerten wir das Kollisionsrisiko, bei Bauvorhaben prüfen wir Gebäude und Bäume auf Quartiernutzung. Die akustische Rufanalyse erfolgt nach aktuellem Wissensstand mit professioneller Software. Bei Bedarf führen wir zusätzlich ein Gondelmonitoring durch.

Die Erfassung kombiniert in der Regel mehrere Methoden: Transektbegehungen mit Ultraschalldetektoren, stationäres akustisches Dauermonitoring mit Batcordern (am Boden und in Gondelhöhe bei Windenergieanlagen) sowie Baumhöhlen- und Gebäudekontrollen auf Quartiernutzung. Die Auswahl der Methoden richtet sich nach Projekttyp, Lebensraum und den landesspezifischen Vorgaben.

Reptilien- und Amphibienkartierungen

Anhang IV FFH-RL, § 44 BNatSchG

Zauneidechse, Schlingnatter, Kammmolch, Gelbbauchunke und weitere streng geschützte Reptilien- und Amphibienarten sind bei vielen Bauvorhaben planungsrelevant. Fauna Plus erfasst Reptilien mittels künstlicher Verstecke, gezielter Sichtbeobachtungen und Fangzäunen. Amphibien werden über Laichgewässerkartierung, Reusenfallen und Verhörtermine nachgewiesen. Die Ergebnisse fließen in Artenschutzfachbeiträge und Vermeidungsmaßnahmen ein.

Reptilien werden typischerweise von März bis September kartiert, Amphibien von April bis August – mit Schwerpunkt auf der Laichzeit und ergänzenden Larvennachweisen. Beide Artengruppen erfordern mehrere Begehungen über die gesamte Aktivitätsperiode, um ein belastbares Ergebnis zu erzielen.

Biber- und Otterkartierungen

Anhang II + IV FFH-RL, § 44 BNatSchG

Biber und Fischotter sind streng geschützte Arten, deren Vorkommen bei Gewässerausbau, Hochwasserschutz und Infrastrukturprojekten regelmäßig zu prüfen ist. Fauna Plus erfasst Reviere über systematische Spurensuche (Fraßspuren, Fraßstellen, Trittsiegel, Wechsel, Baue und Burgen), Gewässerbegehungen und bei Bedarf Fotofallen. Die Ergebnisse fließen in die artenschutzrechtliche Bewertung und die Entwicklung von Vermeidungsmaßnahmen ein.

Beide Arten werden primär über indirekte Nachweise erfasst: Beim Biber sind Fraßspuren und Fraßstellen an Gehölzen, Dämme, Burgen und Wechsel die wichtigsten Indikatoren. Beim Fischotter werden Kot (Spraint) an typischen Markierungsstellen, Trittsiegel und Wechsel systematisch entlang der Gewässerufer gesucht. Ergänzend können Fotofallen an bekannten Ausstiegen oder Unterführungen eingesetzt werden.
Spezialuntersuchungen

Eremitensuche und weitere Spezialkartierungen

Manche Artengruppen erfordern besondere Expertise und spezielle Erfassungsmethoden. Fauna Plus verfügt über die Artkenntnis und Felderfahrung für anspruchsvolle Spezialkartierungen.

Eremitensuche (Juchtenkäfer)

Anhang II + IV FFH-RL (prioritäre Art)

Der Eremit (Osmoderma eremita) ist eine prioritäre Art der FFH-Richtlinie und lebt verborgen in Mulmhöhlen alter Laubbäume. Seine extrem geringe Ausbreitungstendenz macht den Schutz besetzter Brutbäume essenziell. Fauna Plus führt systematische Eremitensuchen durch: Grobabgrenzung geeigneter Bestände, Übersichtsbegehung zur Ermittlung potenzieller Brutbäume, qualitative Besiedlungskontrolle über Kotpillen und Chitinreste am Stammfuß – optimal vor Laubaustrieb oder nach Laubfall. Bei Bedarf ergänzen wir die Erfassung durch Pheromonfall-Einsatz.

Potenzielle Brutbäume des Eremiten sind alte Laubbäume (bevorzugt Eichen, Linden, Buchen, Eschen, Weiden und Obstgehölze) mit mulmgefüllten Höhlungen. Der Nachweis erfolgt über die charakteristisch zylindrischen Kotpillen der Larven (ab ca. 7 mm Größe) sowie Chitinreste der Käfer am Stammfuß. Direkte Beobachtungen der Imagines sind selten, da nur etwa 15 % der Tiere jemals die Bruthöhle verlassen.
Als prioritäre Art der FFH-Richtlinie genießt der Eremit den höchsten europäischen Schutzstatus. Bei Vorhaben, die potenzielle Brutbäume betreffen, ist immer eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Die geringe Flugfähigkeit des Käfers (maximal 1–2 km Ausbreitung im gesamten Leben) bedeutet, dass der Verlust von Brutbäumen kaum kompensiert werden kann – der Schutz vorhandener Bestände ist deshalb entscheidend.
Section 5 – Spotlight Artkenntnis
Artkenntnis aus dem Gelände

Fundierte Erfassungen statt Schreibtischgutachten – mit echter Artkenntnis im Feld

Faunistische Gutachten sind nur so gut wie die Daten, auf denen sie basieren. Fehlende Artnachweise aufgrund unzureichender Methodik oder mangelnder Artkenntnis können zu Nachforderungen der Behörden, zur Entwertung des gesamten Gutachtens oder zur Verzögerung Ihres Genehmigungsverfahrens führen.

Fauna Plus steht für Kartierqualität aus erster Hand: Alle Erfassungen werden von erfahrenen Biologen mit fundierter Artkenntnis durchgeführt – nicht delegiert, nicht vom Schreibtisch aus bewertet. So entstehen Gutachten, die bei Behörden und in Verfahren Bestand haben.

  • Eigene Geländeerfassungen durch erfahrene Mitarbeiter
  • Methodik nach anerkannten Standards (z. B. Südbeck et al.)
  • Breites Artenspektrum – von Greifvögeln über Fledermäuse bis zu xylobionten Käfern
  • GIS-gestützte Dokumentation und kartenbasierte Ergebnisdarstellung
Faunistische Kartierung im Gelände – Fauna Plus

Sie benötigen eine faunistische Kartierung für Ihr Vorhaben?

Erstgespräch vereinbaren
Modul – Erneuerbare Energien Section 6 – Prozess
Vom Erstgespräch zum Gutachten

So läuft eine faunistische Kartierung ab

01
Erstgespräch
Klärung von Vorhaben, Artenspektrum und erforderlichem Kartierumfang.
02
Methodik & Zeitplan
Festlegung der Erfassungsmethoden und Abstimmung mit artspezifischen Kartierzeiträumen.
03
Geländeerfassung
Systematische Kartierung im Untersuchungsgebiet über die gesamte Erfassungsperiode.
04
Auswertung & Gutachten
Datenauswertung, kartografische Darstellung und Erstellung des faunistischen Fachgutachtens.
05
Behördenabstimmung
Begleitung der fachlichen Abstimmung mit Genehmigungs- und Naturschutzbehörden.

Sie planen ein Vorhaben und benötigen faunistische Daten?

Erstgespräch vereinbaren
Section 8 – Qualifikationen
Qualifikationen

Fachliche Kompetenz und anerkannte Qualifikationen

Fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und langjährige Praxiserfahrung bilden die Grundlage unserer Arbeit.

Akademische Qualifikation

B.Sc. Naturschutz und Landnutzungsplanung

Zertifizierung

Zertifizierte Umweltbaubegleitung – Umweltinstitut Offenbach

Berufserfahrung

Über 8 Jahre praktische Erfahrung in der umweltfachlichen Planung und Kartierung (seit 2018)

Regelmäßige Weiterbildung

Laufende Fortbildungen zu aktuellen Fachthemen, z. B. „Windenergie an Land – Neuregelungen im Artenschutz“

Mitgliedschaften & Verbände
NABU Naturschutzbund Deutschland  ·  DAV Deutscher Alpenverein  ·  ABBO AG Berlin-Brandenburgischer Ornithologen
Section 9 – CTA mit Social Proof

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen

Unverbindliches Erstgespräch – telefonisch oder vor Ort. Wir klären gemeinsam, welche Gutachten Sie benötigen.

Erstgespräch vereinbaren
Oder direkt anrufen: +49 176 432 66 164