Fauna Plus – Umweltfachliche Gutachten | Hero Section
Fauna Plus · Landschaftsökologie

Umweltfachliche Gutachten für Bauleitplanung, Vorhabenzulassung und Eingriffsregelung

Fachlich fundiert, rechtssicher und praxisnah. Von der artenschutzrechtlichen Prüfung bis zur behördlichen Abstimmung. Für Kommunen, Planungsbüros und Vorhabenträger.

Erstgespräch vereinbaren
50+
erstellte Gutachten
8+
Jahre Erfahrung
7
Bundesländer
Zertifizierte Umweltbaubegleitung
Fauna Plus – Umweltfachliche Gutachten
Section 2 – Einleitungstext
Warum umweltfachliche Gutachten?

Rechtssicherheit für Ihr Vorhaben. Von der Planung bis zur Genehmigung

Ob Bebauungsplan, Bauvorhaben oder Infrastrukturprojekt – umweltfachliche Gutachten sind in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Sie bilden die Grundlage für Genehmigungsverfahren nach BauGB, BNatSchG und weiteren rechtsbindenden Grundlagen und entscheiden maßgeblich über den Fortgang Ihres Projekts. Fehlende oder mangelhafte Gutachten führen zu Verzögerungen, Nachforderungen und im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Vorhabens.

Fauna Plus erstellt Umweltberichte, Artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Landschaftspflegerische Begleitpläne und weitere Umweltfachliche Gutachten nicht nur fachlich fundiert, sondern mit dem Blick auf die praktische Umsetzbarkeit. Durch langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden wissen wir, worauf es ankommt – und wo unnötige Verzögerungen entstehen.

Section 3 – Leistungsübersicht
Section 4 – Detail-Cluster
Planung & Genehmigung

Gutachten für Bauleitplanung und Vorhabenzulassung

Von der Aufstellung eines Bebauungsplans bis zur Genehmigung einzelner Bauvorhaben – diese Gutachten bilden das rechtliche Fundament Ihres Projekts.

Umweltbericht

§ 2 Abs. 4, § 2a BauGB

Der Umweltbericht ist das zentrale Dokument der Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Er ermittelt und bewertet systematisch die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen eines Plans auf Schutzgüter wie Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild. Fauna Plus erstellt Umweltberichte, die den Anforderungen der Genehmigungsbehörden standhalten und gleichzeitig praxisorientierte Lösungen aufzeigen.

Bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) ist grundsätzlich eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Umweltbericht dokumentiert deren Ergebnisse und wird als gesonderter Teil der Begründung dem Plan beigefügt.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

§ 17 Abs. 4 BNatSchG

Der LBP ist das zentrale Planungsinstrument der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Er erfasst den Bestand an Natur und Landschaft, stellt den Eingriff dar und definiert die erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Fauna Plus erstellt LBP mit besonderem Fokus auf umsetzbare Maßnahmenkonzepte, die in der Praxis bestehen.

Ein LBP umfasst die Bestandserfassung und -bewertung, die Konfliktanalyse (Gegenüberstellung von Eingriff und betroffenen Schutzgütern), die Entwicklung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die Bilanzierung des Kompensationsbedarfs mit konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Eingriffsgutachten

§§ 13–18 BNatSchG, Landesrecht

Das Eingriffsgutachten bewertet und bilanziert die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch ein Vorhaben. Auf Basis landesspezifischer Bewertungsverfahren wird der erforderliche Ausgleich oder Ersatz ermittelt. Fauna Plus kennt die unterschiedlichen Bewertungsverfahren der Bundesländer und erstellt Gutachten, die den jeweiligen landesrechtlichen Anforderungen gerecht werden.

Ein Eingriffsgutachten bilanziert die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und ermittelt den erforderlichen Ausgleich oder Ersatz. Es basiert auf der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und wird häufig nach landesspezifischen Verfahren erstellt, die sich in Methodik und Bewertungsmaßstäben unterscheiden können.

Bodenschutzkonzepte

DIN 19639, BBodSchG

Wo Bauvorhaben erhebliche Beanspruchungen des Bodens erwarten lassen, fordern Genehmigungsbehörden zunehmend ein Bodenschutzkonzept als Bestandteil der Antragsunterlagen. Das Konzept stellt fest, welche Bodentypen im Baufeld vorliegen, wie empfindlich diese gegenüber Verdichtung und Abtrag sind und welche Maßnahmen während der Bauphase einzuhalten sind. Dazu gehören Vorgaben zum getrennten Abtrag des Oberbodens, zur Zwischenlagerung in Mieten und zur abschließenden Rekultivierung. Die Datengrundlage entsteht aus Bodenkartierungen vor Ort, ergänzt durch die Entnahme und Bewertung von Bodenproben mittels Pürckhauer. Fauna Plus erarbeitet Bodenschutzkonzepte nach DIN 19639, die sich nahtlos in die Ausführungsplanung integrieren lassen.

Ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 beschreibt das Vorhaben mit allen bodenbezogenen Arbeitsschritten, dokumentiert die Bestandserhebung der Böden im Baufeld (Bodentyp, Verdichtungsempfindlichkeit, Schutzwürdigkeit) und enthält den eigentlichen Bodenschutzplan mit räumlicher Zuordnung der Schutzmaßnahmen. Hinzu kommen verbindliche Vorgaben für die Bauausführung (Befahrbarkeitsgrenzen, getrennter Bodenabtrag, Mietenlagerung) sowie Anforderungen an die Rekultivierung und die begleitende Dokumentation.
Artenschutz & Naturschutz

Artenschutzrechtliche Prüfungen und Naturschutzfachliche Analysen

Geschützte Arten und Lebensräume erfordern besondere Sorgfalt. Diese Gutachten stellen sicher, dass Ihr Vorhaben die naturschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)

§ 44 BNatSchG

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag prüft, ob ein Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen kann. Er umfasst die Ermittlung relevanter Arten, die Bewertung potenzieller Betroffenheiten und – bei Bedarf – die Entwicklung von Vermeidungsmaßnahmen oder die Begründung von Ausnahmen. Fauna Plus verbindet dabei fundierte Artkenntnis mit praxistauglichen Lösungsansätzen.

Ein AFB ist bei jedem genehmigungspflichtigen Vorhaben erforderlich, das Lebensräume besonders oder streng geschützter Arten betreffen kann. Dies gilt für Bauprojekte, Infrastrukturmaßnahmen und Änderungen der Flächennutzung gleichermaßen.

Potenzialanalysen

Die Potenzialanalyse ist häufig der erste Schritt in der artenschutzrechtlichen Prüfung. Auf Basis vorhandener Daten und einer Bewertung der Habitatstrukturen vor Ort wird eingeschätzt, welche geschützten Arten potenziell im Plangebiet vorkommen könnten. Das Ergebnis bestimmt, ob und in welchem Umfang vertiefende Kartierungen notwendig sind – das spart Zeit und Kosten bei der weiteren Planung.

Eine Potenzialanalyse bewertet anhand der vorhandenen Habitatstrukturen und verfügbarer Datengrundlagen, welche geschützten Arten potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommen könnten. Sie dient als Vorabeinschätzung und Entscheidungsgrundlage für den Umfang weiterführender Kartierungen.

FFH-Vorprüfung

§ 34 Abs. 1 BNatSchG

Die FFH-Vorprüfung ist der erste Prüfschritt bei Vorhaben in oder im Einwirkbereich von Natura-2000-Gebieten. Anhand der vorhabenbedingten Wirkfaktoren und der gebietsspezifischen Erhaltungsziele wird überschlägig eingeschätzt, ob erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Lässt sich dies mit hinreichender Sicherheit belegen, entfällt die vertiefte Verträglichkeitsprüfung. Fauna Plus erstellt FFH-Vorprüfungen mit klaren Schlussfolgerungen, die der Genehmigungsbehörde eine fundierte Entscheidung über den weiteren Prüfumfang ermöglichen.

Eine FFH-Vorprüfung ist dann ausreichend, wenn sich auf Basis der Wirkfaktoren des Vorhabens und der Erhaltungsziele des Schutzgebiets zweifelsfrei darlegen lässt, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind. Bestehen Restzweifel oder können Beeinträchtigungen nicht sicher ausgeschlossen werden, ist eine vertiefte FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

§ 34 Abs. 2 BNatSchG

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zum Einsatz, wenn die Vorprüfung erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebiets nicht ausschließen kann. Sie analysiert die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele für Lebensraumtypen und Arten im Detail und berücksichtigt dabei auch die kumulative Wirkung mit anderen Plänen und Projekten. Bei festgestellten Beeinträchtigungen entwickelt Fauna Plus Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und prüft im Bedarfsfall die Voraussetzungen einer Ausnahmezulassung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG.

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich, wenn ein Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten ein Natura-2000-Gebiet (FFH- oder Vogelschutzgebiet) erheblich beeinträchtigen könnte und dies in der vorgeschalteten Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden konnte. Sie betrifft sowohl Vorhaben innerhalb des Schutzgebiets als auch im Einwirkbereich.
Umsetzung & Qualitätssicherung

Von der Maßnahmenplanung bis zur Gutachtenprüfung

Gute Gutachten enden nicht mit der Analyse. Fauna Plus begleitet die Umsetzung mit konkreten Maßnahmenkonzepten und bietet unabhängige Qualitätsprüfungen externer Gutachten.

Maßnahmenkataloge

Ein Maßnahmenkatalog übersetzt die Ergebnisse umweltfachlicher Gutachten in konkrete Handlungsanweisungen. Er definiert Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit klaren Vorgaben zu Umsetzungszeitpunkt, Verantwortlichkeiten und Erfolgskontrolle. Fauna Plus erstellt Maßnahmenkataloge, die nicht nur fachlich korrekt, sondern in der Baupraxis umsetzbar sind – von Bauzeitenregelungen bis zu Ersatzpflanzungen.

Ein Maßnahmenkatalog definiert die konkreten Schritte zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Anforderungen. Typische Inhalte sind Bauzeitenregelungen zum Schutz von Brutvögeln, Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase, Ersatzpflanzungen, Anlage von Ausgleichsflächen und Vorgaben zur langfristigen Pflege und Erfolgskontrolle.

Prüfung von Gutachten und Berichten

Nicht jedes Gutachten hält einer fachlichen Überprüfung stand. Fauna Plus bietet die unabhängige Qualitätsprüfung und Plausibilitätskontrolle externer umweltfachlicher Gutachten und Berichte. Wir prüfen methodische Korrektheit, Vollständigkeit der Datengrundlage und Nachvollziehbarkeit der Schlussfolgerungen – und geben eine klare Einschätzung, ob das Gutachten den fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügt.

Fehlerhafte oder unvollständige Gutachten können zu Nachforderungen seitens der Genehmigungsbehörden, erheblichen Projektverzögerungen oder rechtlichen Anfechtungen durch Dritte führen. Eine unabhängige Zweitprüfung deckt Schwachstellen frühzeitig auf und schafft Sicherheit für Ihre Planungsentscheidung.
Section 5 – Spotlight Gutachtenprüfung
Unabhängige Zweitprüfung

Gutachten prüfen lassen – Risiken erkennen, bevor sie zum Problem werden

Nicht jedes umweltfachliche Gutachten hält einer kritischen Prüfung stand. Methodische Mängel, lückenhafte Datengrundlagen oder unzureichende Schlussfolgerungen können zu Nachforderungen der Genehmigungsbehörden, erheblichen Projektverzögerungen oder rechtlichen Anfechtungen durch Dritte führen.

Fauna Plus bietet die unabhängige fachliche Überprüfung externer Gutachten und Berichte – als neutrale Qualitätssicherung für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros.

  • Methodische Korrektheit und fachliche Plausibilität
  • Vollständigkeit der Datengrundlage und Kartierungen
  • Nachvollziehbarkeit der Bewertungen und Schlussfolgerungen
  • Konformität mit aktueller Rechtsprechung und Fachstandards
Gutachtenprüfung – fachliche Qualitätskontrolle

Sie möchten ein vorliegendes Gutachten unabhängig prüfen lassen?

Prüfung anfragen
Modul – Erneuerbare Energien Section 6 – Prozess
Ihr Weg zum Gutachten

So arbeiten wir zusammen

01
Erstgespräch
Klärung von Vorhaben, Projektstand und erforderlichen Gutachten.
02
Angebot & Zeitplan
Transparentes Angebot mit definiertem Leistungsumfang und realistischem Zeitrahmen.
03
Bestandserfassung
Datenrecherche, Ortsbegehung und bei Bedarf faunistische & floristische Kartierungen.
04
Gutachtenerstellung
Fachliche Ausarbeitung mit praxisorientierten Maßnahmenvorschlägen.
05
Abstimmung & Freigabe
Begleitung der behördlichen Abstimmung bis zur Freigabe.

Bereit für den ersten Schritt?

Erstgespräch vereinbaren
Section 8 – Qualifikationen
Qualifikationen

Fachliche Kompetenz und anerkannte Qualifikationen

Fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und langjährige Praxiserfahrung bilden die Grundlage unserer Arbeit.

Akademische Qualifikation

B.Sc. Naturschutz und Landnutzungsplanung

Zertifizierung

Zertifizierte Umweltbaubegleitung – Umweltinstitut Offenbach

Berufserfahrung

Über 8 Jahre praktische Erfahrung in der umweltfachlichen Planung und Kartierung (seit 2018)

Regelmäßige Weiterbildung

Laufende Fortbildungen zu aktuellen Fachthemen, z. B. „Windenergie an Land – Neuregelungen im Artenschutz“

Mitgliedschaften & Verbände
NABU Naturschutzbund Deutschland  ·  DAV Deutscher Alpenverein  ·  ABBO AG Berlin-Brandenburgischer Ornithologen
Section 9 – CTA mit Social Proof

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen

Unverbindliches Erstgespräch – telefonisch oder vor Ort. Wir klären gemeinsam, welche Gutachten Sie benötigen.

Erstgespräch vereinbaren
Oder direkt anrufen: +49 176 432 66 164